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Zusammenarbeit mit BLEIBURG.
Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler, die mit BLEIBURG zusammenarbeiten haben das Recht, das von BLEIBURG zur Verfügung gestellte Ausgangsmaterial nach eigenem Ermessen mit eigenen Samples, Effekten und Instrumenten aufzufüllen, bzw. eigene Texte sowie Gesang und Sprache beizugeben. Das Ausgangsmaterial kann nach Gebrauch zerschnitten, neu angelegt oder nur in Teilen verwendet werden. Die beteiligte Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler versichern in ihrem Teil der Zusammenarbeit keine Copyright- oder Urhebergesetze verletzt zu haben. Spätere Schadenersatzansprüche gehen alleinig zu ihren Lasten.
Das fertige Stück darf die Länge des Ausgangsmateriales nicht überschreiten. Ist das dennoch erforderlich, bittet BLEIBURG um Rücksprache : vor Beginn der Arbeit.
Es ist BLEIBURG als .wav-Datei zuzuschicken :
- per e-mail über www.yousendit.com an die e-mail Adresse : body-music@web.de
- als CDR per Post an : BLEIBURG, Postfach 310222, 34058 Kassel
Nutzung des Stückes :
Soweit vor Veröffentlichung des Stückes nicht anders abgesprochen und schriftlich festgehalten, haben BLEIBURG und die Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler, die/der sich an einem Stück von BLEIBURG beteiligt das Recht, das betreffende Lied zu veröffentlichen.
Auf BLEIBURG Tonträgern wird die Zusammenarbeit wie folgt benannt : Bleiburg featuring collaborated group/solo-artist/private individium .
Auf den Tonträgern der teilnehmenden Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler kann sie auch wahlweise so benannt werden : collaborated group/solo-artist/private individium featuring Bleiburg.
Die Nutzung des Stückes ist unbegrenzt, das gilt auch für die Freigabe des Liedes für Sampler.
Die Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstlern teilen sich entweder die von den Labels zugeschickten Sampler oder den aus der Teilnahme resultierenden finanziellen Anteil.
Die Aufteilung der Freiexemplare des Tonträgers - sowohl für die Bleiburg Tonträger wie auch für die Tonträger der Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler - auf dem das Stück erscheint erfolgt wie an diesem Beispiel :
CD - 15 Lieder , davon 5 in Zusammenarbeit mit 5 verschiedenen Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler :
d.h. der Anteil der 5 Gruppen an den Gesamtbelegexemplaren beträgt zusammen 30 %, die dann durch 5 Gruppen geteilt werden.
Die Belegexemplare sind auf postalischem Weg der Teilnehmenden Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler zuzuschicken.
Bei finanzieller Entlohnung erfolgt die gleiche Aufteilung.
Der Anteil von Bleiburg an den Tonträgern der Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler wird, wenn sie als Belegexemplare zugeschickt werden sollen an die oben angegebene BLEIBURG Adresse per Einschreiben zugeschickt. Es bleibt BLEIBURG freigestellt, sich den Tonträgeranteil auch im Gegenwert des Brutto-Abgabepreises des veröffentlichenden Labels für den Endkunden (nicht an Händlerpreisen gemessen) finanziell auszahlen zu lassen. Beide Möglichkeiten müssen bis maximal 2 Monate nach dem Erscheinen des Liedes auf den Tonträgern Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler abgeschlossen sein. Rechtsmittel sind bei Streitigkeiten von Seiten Bleiburg zulässig und werden gänzlich von der Gegenseite übernommen.
Bleiburg hat das Recht das betreffende Stück für zukünftige Nutzung selbst als Remix zu veröffentlichen, bzw. andern Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstlern zum Remixen anzubieten. Die künftige Nutzung des Remixes seitens der remixenden Gruppe ist nicht ohne schriftlicher Zustimmung seitens Bleiburg möglich. Bleiburg ist es erlaubt, von bereits vorhandenen Liedern, die mit anderen Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler entstanden sind, diese ohne Rücksprache tätigen zu lassen, soweit diese Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler BLEIBURG schriftlich die Erlaubnis zur Nutzung gegeben haben. Die weiteren Nutzungsrechte werden damit gänzlich an BLEIBURG als alleinigen Rechteinhaber für Bild-, Text- und Tonbeiträge abgetreten. Rechtsmittel sind seitens der ehemaligen Rechteinhaber (Gruppen/Einzelpersonen/Solokünstler) dagegen ausgeschlossen.
Mit der Zusendung und der Veröffentlichung des jeweiligen Stückes gelten die Bedingungen als beiderseitig angenommen. Andersweitige Absprachen müssen bis vor Veröffentlichung des Stückes auf einem Tonträger schriftlich festgehalten. Änderungen der Bedingungen nach dem Veröffentlichen des Stückes sind nicht zulässig.
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